Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Trainings-, Workshop-, Coaching-, Beratungs-, Moderations- und Konzeptionsleistungen der Eloq Coaching GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§2 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Trainings können in Präsenz oder online durchgeführt werden.

Eine übliche Vor- und Nachbereitung der vereinbarten Leistung ist Bestandteil des Honorars, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

§3 Vergütung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare.

Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

§4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

§5 Terminvereinbarung

Termine werden individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.

Beide Parteien verpflichten sich zu einer rechtzeitigen Kommunikation bei notwendigen Änderungen.

§6.1 Stornierung

Bei einer Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

  • Bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 30 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Reise-, Hotel- oder Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

§6.2 Terminverschiebung

Eine Verschiebung eines vereinbarten Termins ist nach vorheriger Absprache bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Termin möglich.

Voraussetzung ist, dass der Ersatztermin innerhalb desselben Kalendermonats stattfindet.

Bei späteren Verschiebungen oder Verschiebungen außerhalb des Kalendermonats gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß § 6.1.

Bereits entstandene Reise-, Hotel- oder Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

§7 Reisekosten

Bei Präsenzveranstaltungen außerhalb Hamburgs werden notwendige Reise- und Übernachtungskosten gesondert berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Alternativ können Reise- und Übernachtungsleistungen durch den Auftraggeber organisiert werden.

§8 Durchführung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur professionellen Durchführung der vereinbarten Leistungen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass geeignete Räumlichkeiten, technische Voraussetzungen sowie die Teilnahme der vorgesehenen Personen gewährleistet sind.

Eine bestimmte wirtschaftliche, operative oder persönliche Zielerreichung wird nicht geschuldet.

§9 Individuelle Konzeptentwicklung

Die Erstellung individueller Trainingskonzepte, Workshopdesigns, Lernpfade, Rollout-Konzepte oder projektbezogener Schulungsunterlagen kann gesondert vergütet werden.

Ob und in welchem Umfang Konzeptionsleistungen Bestandteil eines Angebots sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Bei Pilotprojekten, umfangreichen Individualisierungen oder neu entwickelten Trainingsformaten kann eine gesonderte Vergütung für Analyse-, Entwicklungs- und Konzeptionsleistungen vereinbart werden.

§10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche durch den Auftragnehmer entwickelten Trainingskonzepte, Workshopdesigns, Methoden, Präsentationen, Arbeitsunterlagen, Lernmaterialien und Schulungsinhalte bleiben geistiges Eigentum der Eloq Coaching GmbH.

Die bereitgestellten Unterlagen dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers genutzt werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung oder Verwendung für eigene Schulungszwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Individuell entwickelte Trainingskonzepte und Projektunterlagen verbleiben ebenfalls im geistigen Eigentum der Eloq Coaching GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§11 Video-, Bild- und Tonaufnahmen

Video-, Bild- oder Tonaufnahmen während Trainings, Workshops oder Beratungsleistungen bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Sofern Aufnahmen vereinbart werden, ist deren Nutzung ausschließlich für interne Schulungs-, Entwicklungs- und Erinnerungszwecke innerhalb der Organisation des Auftraggebers zulässig.

Eine Veröffentlichung, Vermarktung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige externe Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Eloq Coaching GmbH.

§12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlich zugänglichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus fort.

§13 Kein Exklusivitätsanspruch

Die Zusammenarbeit begründet keinerlei Exklusivitätsanspruch.

Die Eloq Coaching GmbH ist berechtigt, gleichartige Leistungen für andere Unternehmen, Hotelgruppen, Gastronomiebetriebe, Personaldienstleister oder sonstige Auftraggeber zu erbringen.

Soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden keine exklusiven Nutzungs-, Branchen-, Gebiets- oder Wettbewerbsrechte eingeräumt.

§14 Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Die Leistungen der Eloq Coaching GmbH dienen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und ersetzen keine professionelle medizinische, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Eloq Coaching GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage der Zusammenarbeit getroffen werden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§15 Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Terminverschiebung.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§16 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu Referenzzwecken zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Vertrauliche Inhalte, interne Informationen oder Projektergebnisse werden hierbei nicht veröffentlicht.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB | Eloq Coaching